Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Scheidungsfolgenvereinbarung

Zur Festlegung bestimmter, vom Rechtssystem nicht berücksichtigter Bedingungen, können Ehepartner einen Ehevertrag schließen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine der besonderen Schlüsselstellen eines Ehevertrages. Wenn beiderseitig feststeht, dass eine Scheidung erwünscht ist, kann mit Hilfe der Scheidungsfolgenvereinbarung ein Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden. Außerdem werden bereits im Voraus zusätzliche Regelungen, wie zum Beispiel über den Kindesunterhalt getroffen.

 
Opferentschaedigung Chemnitz, Verbraucherinsolvenz Chemnitz, Kanzlei Chemnitz, Scheidung Chemnitz, Sorgerecht Chemnitz, Insolvenzrecht Chemnitz, Unternehmensuebertragung Chemnitz, Strafanzeige Chemnitz, Fahrverbot Chemnitz, Berufsunfaehigkeitsrente Chemnitz