Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, ausgehend von der Bundesrepublik Deutschland bis hin zum Freistaat Sachsen, den Landkreisen sowie den Städten oder Gemeinden und ihren Eigenbetrieben und Gesellschaften. Unser Leistungsspektrum zum Verwaltungsrecht ist weit gefächert und reicht unter anderem vom Kommunalabgabenrecht (Beiträge und Gebühren), Abfallrecht, Wasserrecht, dem öffentlichen Baurecht in seiner Ausgestaltung als Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht bis hin zum Vergaberecht.
Zudem zählt auch das Polizeirecht zu dem Aufgabengebiet des Verwaltungsrechts.
Bei verwaltungsrechtlichen Fragen vertreten wir sowohl die öffentlichen Körperschaften als auch den Bürger im Konflikt mit der Behörde. Deshalb ist das Verwaltungsrecht ein Schwerpunktgebiet unserer Kanzlei. Durch die Erfahrung in der Vertretung beider Seiten, gelingt es uns, tragfähige Lösungen zu finden und hierdurch Rechtsfrieden herzustellen.
Verwaltungsrechtliche Regelungen gibt es vielerorts, sprechen Sie uns einfach an.